Im Schuljahr 2022/2023 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.
Die Karl-Müchler-Schule ist zudem darauf vorbereitet, abhängig vom Infektionsgeschehen, ggf. eine Kombination von Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder auch nur Distanzunterricht zu organisieren. Dazu steht uns als zentrales Instrument die dBildungscloud zur Verfügung.
Grundsätze für das Schuljahr 2022/2023
Am ersten Schultag nach den Ferien wird es gemäß des „Handlungskonzepts Corona“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) ein freiwilliges Testangebot mittels Antigenselbsttest für alle am Schulleben beteiligten Personen geben. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen, d.h. bei Auftreten leichter Erkältungssymptome, und grundsätzlich zu Hause. Eine wöchentlich mehrfach stattfindende Reihentestung wird nicht durchgeführt.
Das Handlungskonzept sieht zum Infektionsschutz vor, auf bewährte Maßnahmen zurückzugreifen, insbesondere:
Eigenverantwortung
Alle am Schulleben Beteiligten sind zum regelmäßigen Händewaschen / Desinfizieren und freiwilligen Tragen einer Maske aufgerufen. Weiterhin wird das geltende Lüftungskonzept fortgesetzt.
Möglichst symptomfreier Schulbesuch
Bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, sollte vor dem Schulbesuch eine anlassbezogene Testung zu Hause durchgeführt werden (s.u.). Hiermit sind bereits leichte Erkältungssymptome gemeint, z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, usw.
Anlassbezogene Testungen zu Hause
Bei Vorliegen leichter Erkältungssymptome (s.o.) wird vor Antritt des Schulwegs ein Selbsttest durchgeführt. Die Selbsttestung im häuslichen Umfeld erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch – auch bei vorliegenden Symptomen – zulässig. Hierzu ist eine formlose Bestätigung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern oder durch volljährige Personen selbst vorgesehen, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor Schulbesuch durchgeführt wurde.
Sofern sich die vorliegenden Symptome im Verlauf des Tages verstärken sollten, obliegt es der Lehrkraft, darüber zu entscheiden, ob der/die Betroffene einen weiteren Test in der Schule durchführt.
Masken
Es besteht nach aktueller Rechtslage keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es bleibt dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen weiterhin unbenommen, in den Innenräumen des Schulgebäudes freiwillig eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Umgang mit positiven Testergebnissen
Es besteht für infizierte Personen nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren (s. folgendes Ablaufschema):
Die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben, entfallen. Dementsprechend müssen sich positiv getestete Personen nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren, während Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbar*innen) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt.
Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu Beginn des Schuljahres 2022/2023
- Beim Betreten der Schule sollten die Hände desinfiziert werden.
- Der Sport- und Musikunterricht erfolgt unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (AHA+A+L-Regel, Coronaschutzverordnung, Allgemeinverfügungen und Anordnungen der Stadt Dortmund zur Bekämpfung des Coronavirus, usw.) zu beachten und einzuhalten.