Schulbetrieb nach den Osterferien (Schuljahr 2021/2022)

Im Schuljahr 2021/2022 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder möglichst vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.

Die Karl-Müchler-Schule ist zudem darauf vorbereitet, abhängig vom Infektionsgeschehen, ggf. eine Kombination von Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder auch nur Distanzunterricht zu organisieren. Dazu steht uns als zentrales Instrument die dBildungscloud zur Verfügung.

Aufhebung der Testverfahren nach den Osterferien

Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 18.03.2022 wird das „anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen“. Das bedeutet, dass es keine Testpflicht mehr für nicht vollständig immunisierte Personen gibt.
An der Karl-Müchler-Schule steht allen am Schulleben beteiligten Personen nach den Osterferien zunächst weiterhin ein freiwilliges Testangebot zur Verfügung.

Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen

Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude endete am 02. April 2022 und wird nach den Osterferien zunächst nicht wieder eingeführt. Es bleibt dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen weiterhin unbenommen, in den Innenräumen des Schulgebäudes freiwillig eine Maske zu tragen.

Weitere und noch gültige Regelungen im Schuljahr 2021/2022

  • Für alle Räume besteht ein verbindliches Lüftungskonzept, basierend auf den aktuell rechtlichen Vorgaben.
  • Beim Betreten der Schule sind die Hände zu desinfizieren.
  • Der Sport- und Musikunterricht erfolgt unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
  • Im letzten Schuljahr wurden verschiedene Szenarien des Unterrichts, die während der Corona-Pandemie potentiell auftreten können, mit allen Schülerinnen und Schülern in ihren Klassen und Kursen besprochen. Somit ist die Schule auf alle möglichen Situationen vorbereitet und kann entsprechend angepasst reagieren.
  • Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
  • Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (Coronaschutzverordnung, Allgemeinverfügungen und Anordnungen der Stadt Dortmund zur Bekämpfung des Coronavirus, usw.) zu beachten und einzuhalten.

Weitere Vorgaben und Hinweise

  • Auch Schnupfen oder andere Formen einer Erkältungserkrankung können nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen die Schülerinnen oder Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung durch den Arzt zu veranlassen. Wichtig: Kranke Schülerinnen und Schüler sowie andere kranke Personen dürfen die Schule nicht betreten.


Verfahrensweise im Falle einer Corona-Infektion / einer positiven Testung an der Schule

  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses oder dem Auftreten von Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung von Schülerinnen und Schülern wird die/der Erkrankte von der entsprechenden Lehr- bzw. Betreuungsperson umgehend von der Gruppe isoliert.
  • Sodann informiert die Lehr- bzw. Betreuungsperson das Sekretariat, damit die Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigt werden können, um die Schülerin/den Schüler schnellstmöglich abholen zu lassen. Gleichzeitig informiert das Sekretariat die Schulleitung.
  • Die/der Erkrankte muss ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.
  • Die Betroffenen werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.
  • Auf keinen Fall sollte eine Arztpraxis ohne Ankündigung aufgesucht werden. Um andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.
  • Die Verdachtspersonen bleiben bis zur Klärung der gesundheitlichen Lage der Schule fern.
  • Nach dem Corona-Test muss das Ergebnis der Schule telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Ggf. sind weitere Maßnahmen zu veranlassen.