Informationen zum Schulbeginn am 12. August

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am kommenden Mittwoch, den 12. August 2020, beginnt das neue Schuljahr 2020/2021. 
Der Schulbeginn ist um 8:20 Uhr. Wir bitten alle neuen Schüler/innen, sich zu Schulbeginn im Sekretariat einzufinden. 

Am ersten Schultag findet ein verkürzter Unterricht bis 11:40 Uhr statt. Der Stundenplan wird wie gewohnt am ersten Schultag mitgeteilt. 
Eine Email mit ersten Informationen sowie den Bücherlisten vom Sekretariat sollten Sie und Euch bereits erreicht haben. 

Nach den besonderen coronabedingten Herausforderungen im vergangenen Schuljahr freuen wir uns, Ihnen und Euch verkünden zu können, dass der Unterricht an unserer Schule wieder in vollem Umfang im Präsenzunterricht fortgeführt werden kann und auch alle weiteren Schulangebote wieder weitestgehend genutzt werden können. 

Zum Schutz der Schulgemeinschaft gibt es allerdings auch im neuen Schuljahr zunächst noch einige besondere Vorgaben in Bezug auf Corona zu beachten. 

Wichtig sind vor allem folgende Regeln:

  • An unserer Schule gilt weiterhin die vor den Ferien bereits eingeführte Maskenpflicht. Wir bitten dafür Sorge zu tragen, dass ein Mund-Nasen-Schutz zur Schule mitgebracht wird und dieser in der Schule immer getragen wird.
  • Schülerinnen und Schüler, die COVID-19 Symptome (insbesondere wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Durchfall) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Wenn solche Symptome auftreten, ist die Schule umgehend darüber zu informieren und die Schülerin / der Schüler zuhause zu behalten, bis die Symptomatik entsprechend abgeklärt werden konnte und ggf. eine ärztliche Diagnose vorliegt.
    Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19 Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen Schüler/innen mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitszeichen zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin / der Schüler wieder am Unterricht teil. 

Die aktualisierten Verhaltens- und Hygieneregeln an unserer Schule finden Sie HIER.

Diese Regelungen sind zunächst bis zum 31. August 2020 befristet.

Für bestimmte Situationen und Schulfächer, wie den Sport- und Musikunterricht, ergeben sich spezifische Anforderungen, für welche die Fachgruppen angepasste Konzepte zum Hygiene- und Infektionsschutz erstellt haben. Zum Schuljahresanfang werden die verschiedenen Anforderungen und Szenarien mit den Schüler/innen besprochen. 


Wichtig für Schüler/innen mit Vorerkrankungen bzw. vorerkrankte Angehörige, die mit Schüler/innen in häuslicher Gemeinschaft leben:

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gilt, dass die Eltern entscheiden können, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Darüber hinaus ist ebenfalls ein Arzt zu konsultieren und ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. In diesem Fall ist die Schulleitung frühzeitig zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler ist dann dazu verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung besteht, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. In diesem Fall ist ebenfalls ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorzulegen, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Rückreisende aus Risikogebieten:

Sind Schüler/innen innerhalb der letzten 14 Tage (Stichdatum 09.08.2020 rückwirkend) aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland eingereist, so besteht die Verpflichtung einer häuslichen Quarantäne. Die Schulleitung ist dann entsprechend zu informieren.  Solche Schülerinnen und Schüler können von dieser Verpflichtung nur durch Vorlage eines aktuellen negativ attestierten Corona-Tests entbunden werden.

Distanzunterricht: Lernen mit der Schul-Cloud

Im neuen Schuljahr wird das Distanzlernen im Vergleich zu den vergangenen Wochen eine deutlich untergeordnete Rolle im Schulalltag spielen. Mit der im vergangenen Schuljahr benutzen HPI Schul-Cloud (https://hpi.schul-cloud.org/login) haben wir größtenteils gute Erfahrungen gemacht und werden die Plattform daher auch weiterhin für Einheiten des Distanzlernens nutzen. Das Distanzlernen wird insbesondere für solche Schüler eingesetzt, die nicht am regulären Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Bereitstellung eines Laptops oder Tablets wird generell allen Schülerinnen / Schülern empfohlen. Gegebenenfalls kann die Schul-Cloud aber auch per Smartphone genutzt werden. Falls bei akutem Bedarf gar kein Zugang zu einem internetfähigen Gerät oder andere Probleme im Zusammenhang mit dem Distanzlernen auftreten, stehen unser Sekretariat, die Fachlehrer und Schulleitung gerne zur Verfügung, um eine schnelle Lösung zu finden. 

Wir wünschen allen unseren Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart! Bleiben Sie gesund!