Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (Schuljahr 2021/2022)

Im Schuljahr 2021/2022 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder möglichst vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.

Die Karl-Müchler-Schule ist zudem darauf vorbereitet, abhängig vom Infektionsgeschehen, ggf. eine Kombination von Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder auch nur Distanzunterricht zu organisieren. Dazu steht uns als zentrales Instrument die dBildungscloud zur Verfügung.

Testungen ab dem 28.02.2022

Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 17.02.2022 gelten ab dem 28. Februar 2022 die bekannten Testregelungen nur noch für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert sind. Der bekannte, dreimalige wöchentliche Rhythmus (montags, mittwochs, freitags) wird für diese Schülerinnen und Schüler fortgesetzt. Immunisierte (geimpfte und genesene) Schülerinnen und Schüler können nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

Gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18.03.2022 wird diese Maßnahme vorerst bis zum 08.04.2022 (d.h. bis zu den Osterferien) fortgesetzt. Nach den Osterferien sollen keine anlasslosen Testungen mehr an den Schulen durchgeführt werden, sofern es „keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens“ gibt.

Maskenpflicht (Stand: 02.12.2021)

In Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schüler/innen und Lehrkräften festzustellen. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung hat die Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) aufgehoben.

Aufgrund der rapide steigenden Infektionszahlen in Dortmund und Umgebung hatte sich die Karl-Müchler-Schule dazu entschlossen, sich der Empfehlung des Gesundheitsamtes Dortmund vom 29.10.2021 anzuschließen und die Maskenpflicht im Unterricht aufrecht zu erhalten. D.h. auch während des Unterrichts waren die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen.

Seit dem 2. Dezember gilt nach Beschluss der Landesregierung auch für alle Schulen wieder die Maskenpflicht an festen Sitzplätzen in den Unterrichtsräumen sowie im gesamten Schulgebäude.

Im Außenbereich der Schule, insbesondere auf dem Schulhof sowie auf Außensportanlagen entfällt die Maskenpflicht.

Laut Schulmail vom 18.03.2022 soll die Maskenpflicht in Innenräumen bis einschließlich Samstag, den 2. April 2022, fortgelten.

Weitere Vorgaben und Hinweise

Die Karl-Müchler-Schule beginnt das neue Schuljahr im durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht. Die bestehenden Verhaltens- und Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten fort. Für alle Räume besteht ein verbindliches Lüftungskonzept, basierend auf den aktuell rechtlichen Vorgaben.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (Coronaschutzverordnung) zu beachten und einzuhalten.

Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Durchfall) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Wenn solche Symptome auftreten, ist die Schule umgehend darüber zu informieren und die Schülerin / der Schüler zuhause zu behalten, bis die Symptomatik entsprechend abgeklärt werden konnte und eine ärztliche Diagnose vorliegt.

Auch Schnupfen oder andere Formen einer Erkältungserkrankung können nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen die Schülerinnen oder Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung durch den Arzt zu veranlassen. Kranke Schülerinnen und Schüler sowie andere kranke Personen dürfen die Schule nicht betreten.


Verfahrensweise im Falle einer Corona-Infektion / einer positiven Testung an der Schule

  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses oder dem Auftreten von Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung von Schülerinnen und Schülern wird die/der Erkrankte von der entsprechenden Lehr- bzw. Betreuungsperson umgehend von der Gruppe isoliert.
  • Sodann informiert die Lehr- bzw. Betreuungsperson das Sekretariat, damit die Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigt werden können, um die Schülerin/den Schüler schnellstmöglich abholen zu lassen. Gleichzeitig informiert das Sekretariat die Schulleitung.
  • Die/der Erkrankte muss ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.
  • Die Betroffenen werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.
  • Auf keinen Fall sollte eine Arztpraxis ohne Ankündigung aufgesucht werden. Um andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.
  • Die Verdachtspersonen bleiben bis zur Klärung der gesundheitlichen Lage der Schule fern.
  • Nach dem Corona-Test muss das Ergebnis der Schule telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Ggf. sind weitere Maßnahmen zu veranlassen.